Energieausweis bei der Baufinanzierung — was er wirklich aussagt
Ohne Energieausweis keine Baufinanzierung. Die Bank verlangt ihn — und liest darin mehr, als die meisten Käufer wissen.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
- Bedarfsausweis: berechnete Werte aufgrund Bausubstanz, Dämmung, Heizung. Theoretisch sauberer.
- Verbrauchsausweis: tatsächliche Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. Praxisnäher, aber abhängig vom Heiz-Verhalten.
Beide sind 10 Jahre gültig. Bei Verkauf/Neuvermietung muss einer vorliegen — sonst Bußgeld.
Was Banken bei welcher Klasse machen
- A+, A, B, C: kein Aufschlag, oft sogar besser konditioniert (KfW-Programme möglich)
- D: Standardkonditionen
- E, F: 0,1-0,2 % Aufschlag oder Sanierungs-Reserve verlangt
- G, H: Sanierungsplan oft Voraussetzung, einzelne Banken winken ganz ab
Was bei Neubau und Sanierung mit KfW geht
Bei Energieklasse A oder besser können KfW-Programme 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) und die energetische Sanierungs-Förderung (BEG) genutzt werden. Antrag muss vor Notarvertrag stehen.
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