Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.
Energieausweis bei der Baufinanzierung, was er wirklich aussagt
Ohne Energieausweis keine Baufinanzierung. Die Bank verlangt ihn, und liest darin mehr, als die meisten Käufer wissen.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
- Bedarfsausweis: berechnete Werte aufgrund Bausubstanz, Dämmung, Heizung. Theoretisch sauberer.
- Verbrauchsausweis: tatsächliche Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. Praxisnäher, aber abhängig vom Heiz-Verhalten.
Beide sind 10 Jahre gültig. Bei Verkauf/Neuvermietung muss einer vorliegen, sonst Bußgeld.
Was Banken bei welcher Klasse machen
- A+, A, B, C: kein Aufschlag, oft sogar besser konditioniert (KfW-Programme möglich)
- D: Standardkonditionen
- E, F: 0,1-0,2 % Aufschlag oder Sanierungs-Reserve verlangt
- G, H: Sanierungsplan oft Voraussetzung, einzelne Banken winken ganz ab
Was bei Neubau und Sanierung mit KfW geht
Bei Energieklasse A oder besser können KfW-Programme 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) und die energetische Sanierungs-Förderung (BEG) genutzt werden. Antrag muss vor Notarvertrag stehen.
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