Energieausweis bei der Baufinanzierung — was er wirklich aussagt

Energieausweis bei der Baufinanzierung — was er wirklich aussagt

Ohne Energieausweis keine Baufinanzierung. Die Bank verlangt ihn — und liest darin mehr, als die meisten Käufer wissen.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

  • Bedarfsausweis: berechnete Werte aufgrund Bausubstanz, Dämmung, Heizung. Theoretisch sauberer.
  • Verbrauchsausweis: tatsächliche Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. Praxisnäher, aber abhängig vom Heiz-Verhalten.

Beide sind 10 Jahre gültig. Bei Verkauf/Neuvermietung muss einer vorliegen — sonst Bußgeld.

Was Banken bei welcher Klasse machen

  • A+, A, B, C: kein Aufschlag, oft sogar besser konditioniert (KfW-Programme möglich)
  • D: Standardkonditionen
  • E, F: 0,1-0,2 % Aufschlag oder Sanierungs-Reserve verlangt
  • G, H: Sanierungsplan oft Voraussetzung, einzelne Banken winken ganz ab

Was bei Neubau und Sanierung mit KfW geht

Bei Energieklasse A oder besser können KfW-Programme 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) und die energetische Sanierungs-Förderung (BEG) genutzt werden. Antrag muss vor Notarvertrag stehen.

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