Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.
Immobilie vererben — was Eigentümer planen sollten
Wer Immobilien vererbt, kann steuerlich strukturieren. Freibeträge: 400.000 € pro Kind, 500.000 € Ehepartner. Schenkungen alle 10 Jahre möglich. Mit Nießbrauch-Vorbehalt lässt sich Vermögen früh übertragen ohne Verlust der Verfügungsmacht. Empfehlung: frühzeitig mit Steuerberater und Notar planen.
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