Bauträger-Kauf in NRW — was du beachten musst
Beim Kauf vom Bauträger sind die Regeln andere als beim Bestandskauf. MaBV-Ratenzahlungen, Bauträger-Bonität und Eigenleistungs-Anrechnung — wer das nicht versteht, läuft in unangenehme Überraschungen.
MaBV — wie Bauträger zahlen müssen
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt eine Ratenzahlung in 7 Tranchen vor — der Bauträger bekommt sein Geld nicht in einem Stück, sondern Schritt für Schritt nach Baufortschritt. Beispielraten: 30 % nach Rohbau, 28 % nach Fenster und Sanitär, 7 % nach Putz, 5 % nach Estrich usw.
Bereitstellungszinsen — das große Thema
Da du das Darlehen erst Tranche für Tranche abrufst, gibt es Beträge, die theoretisch bei der Bank bereitliegen aber noch nicht ausgezahlt sind. Banken berechnen darauf Bereitstellungszinsen — typisch 3 % p.a. ab dem 4-12. Monat. Wer 12 Monate baut und 200.000 € noch nicht abgerufen hat, zahlt schnell 4.000 € extra.
Eigenleistungs-Anrechnung
Banken erkennen Eigenleistung an — aber konservativ: typisch nur 30-50 % der angesetzten Stunden. Wer 30.000 € Eigenleistung plant, sollte mit 10-15.000 € realistisch anrechenbaren Anteil rechnen.
Bauträger-Bonität prüfen
Bei einer Insolvenz des Bauträgers während der Bauphase sind Anzahlungen weg, wenn keine Vertragserfüllungs-Bürgschaft besteht. Die MaBV regelt zwar Sicherheiten — aber in der Praxis sollte man die Bauträger-Bonität (Geschäftsberichte, Wirtschaftsauskunfteien) eigenständig prüfen.
KfW vor Notar
Bei Neubau immer prüfen: Liegt das Energiekonzept innerhalb der KfW-Förderkriterien? Der Antrag muss vor Notarvertrag stehen. Verpasst = keine Förderung.
Weiterführend: Baufinanzierung Essen · Erstkäufer-Leitfaden
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