Nießbrauch-Vorbehalt bei Immobilien-Schenkung

Nießbrauch-Vorbehalt bei Immobilien-Schenkung

Du schenkst die Immobilie deinen Kindern, behältst dir aber das lebenslange Nutzungs- und Mieteinnahme-Recht. Steuerlich optimal — Steuerwert der Schenkung sinkt.

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