Bauträger-Kauf in NRW, was du beachten musst

Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.

Bauträger-Kauf in NRW, was du beachten musst

Beim Kauf vom Bauträger sind die Regeln andere als beim Bestandskauf. MaBV-Ratenzahlungen, Bauträger-Bonität und Eigenleistungs-Anrechnung, wer das nicht versteht, läuft in unangenehme Überraschungen.

MaBV, wie Bauträger zahlen müssen

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt eine Ratenzahlung in 7 Tranchen vor, der Bauträger bekommt sein Geld nicht in einem Stück, sondern Schritt für Schritt nach Baufortschritt. Beispielraten: 30 % nach Rohbau, 28 % nach Fenster und Sanitär, 7 % nach Putz, 5 % nach Estrich usw.

Bereitstellungszinsen, das große Thema

Da du das Darlehen erst Tranche für Tranche abrufst, gibt es Beträge, die theoretisch bei der Bank bereitliegen aber noch nicht ausgezahlt sind. Banken berechnen darauf Bereitstellungszinsen, typisch 3 % p.a. ab dem 4-12. Monat. Wer 12 Monate baut und 200.000 € noch nicht abgerufen hat, zahlt schnell 4.000 € extra.

Eigenleistungs-Anrechnung

Banken erkennen Eigenleistung an, aber konservativ: typisch nur 30-50 % der angesetzten Stunden. Wer 30.000 € Eigenleistung plant, sollte mit 10-15.000 € realistisch anrechenbaren Anteil rechnen.

Bauträger-Bonität prüfen

Bei einer Insolvenz des Bauträgers während der Bauphase sind Anzahlungen weg, wenn keine Vertragserfüllungs-Bürgschaft besteht. Die MaBV regelt zwar Sicherheiten, aber in der Praxis sollte man die Bauträger-Bonität (Geschäftsberichte, Wirtschaftsauskunfteien) eigenständig prüfen.

KfW vor Notar

Bei Neubau immer prüfen: Liegt das Energiekonzept innerhalb der KfW-Förderkriterien? Der Antrag muss vor Notarvertrag stehen. Verpasst = keine Förderung.

Weiterführend: Baufinanzierung Essen · Erstkäufer-Leitfaden

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