Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, erzielt steuerpflichtige Einkünfte. Die gute Nachricht: Versteuert wird nicht die Miete, die auf dem Konto landet, sondern nur der Überschuss, also Ihre Einnahmen abzüglich der Kosten rund um die Immobilie. Wer die absetzbaren Posten kennt, senkt seine Steuerlast oft deutlich. Dieser Ratgeber zeigt aus Immobiliensicht, wie Sie Mieteinnahmen korrekt versteuern und welche Fehler Vermieter vermeiden sollten.
Warum Mieteinnahmen überhaupt steuerpflichtig sind
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören nach § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) zu den steuerpflichtigen Einkünften. Sie zählen zu den sogenannten Überschusseinkünften: Steuerpflichtig ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Dieser Überschuss wird mit Ihren übrigen Einkünften zusammengerechnet und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.
Prüfe es in Sekunden mit dem kostenlosen ImmoScorer — KI-Score aus Rendite, Risiko, Finanzierbarkeit, Lage & Energie, inkl. Verhandlungs-Tipps. Kein Account nötig.
Kostenlosen Immobilien-Score berechnen →Das bedeutet: Wie hoch Ihre Steuer auf die Vermietung ausfällt, hängt nicht von einem festen “Mietsteuersatz” ab, sondern von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen. Bei geringem Einkommen kann die Belastung niedrig sein, bei hohem Einkommen entsprechend höher.
Die Anlage V: Wo Mieteinnahmen deklariert werden
Ihre Vermietungseinkünfte tragen Sie in die Anlage V zur Einkommensteuererklärung ein, pro Objekt in der Regel eine eigene Anlage. Dort stehen sich zwei Blöcke gegenüber:
- Einnahmen: vor allem die vereinnahmte Kaltmiete, dazu umgelegte Nebenkosten (Vorauszahlungen und Nachzahlungen der Mieter) sowie Einnahmen wie Mieten für Garage oder Stellplatz.
- Werbungskosten: alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
Wichtig: Auch die von den Mietern gezahlten Nebenkosten sind zunächst Einnahmen. Die tatsächlichen Betriebskosten setzen Sie im Gegenzug als Werbungskosten ab, sodass sich beide Seiten weitgehend ausgleichen.
Diese Werbungskosten können Sie absetzen
Der Werbungskostenabzug ist der entscheidende Hebel, um Ihre Steuerlast zu senken. Zu den häufigsten absetzbaren Posten gehören:
- Abschreibung (AfA): Sie können den Gebäudewert über die Nutzungsdauer abschreiben, üblich ist eine lineare Abschreibung in der Größenordnung von rund 2 bis 3 % pro Jahr, je nach Baujahr und Objektart. Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden.
- Schuldzinsen: Die Zinsen aus dem Immobilienkredit sind absetzbar, der Tilgungsanteil dagegen nicht, denn Tilgung ist Vermögensbildung, keine Ausgabe im steuerlichen Sinne.
- Erhaltungsaufwand: Reparaturen und Instandhaltung (z. B. neue Heizungsteile, Malerarbeiten) sind im Jahr der Zahlung voll absetzbar.
- Nicht umlagefähige Kosten: etwa der Verwaltungsanteil des Hausgelds und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage bei einer Eigentumswohnung.
- Laufende Kosten: Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Hausverwaltung, Kontoführung, Steuerberatung sowie Fahrten zum Objekt.
Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, entsteht ein Verlust aus Vermietung. Dieser lässt sich in der Regel mit anderen Einkünften verrechnen und mindert so Ihre gesamte Steuerlast, gerade in den ersten Jahren nach dem Kauf ist das häufig der Fall.
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?
Ein wichtiger Punkt: Nicht jede Ausgabe ist sofort voll absetzbar. Umfangreiche Modernisierungen können als Herstellungskosten gelten und müssen dann über die AfA verteilt werden. Besonders relevant ist die 15-%-Regel zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten: Übersteigen bestimmte Instandsetzungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes (netto), werden sie nur über die Abschreibung berücksichtigt statt sofort. Hier lohnt sich vorausschauende Planung.
Sonderfälle, die Vermieter kennen sollten
Verbilligte Vermietung: Wer an Angehörige oder Freunde günstig vermietet, muss aufpassen. Liegt die vereinbarte Miete zu weit unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann der Werbungskostenabzug gekürzt werden. Als grobe Orientierung gilt: Unterhalb bestimmter Grenzen (in der Größenordnung von etwa der Hälfte bzw. zwei Dritteln der ortsüblichen Miete, § 21 Abs. 2 EStG) greifen Einschränkungen. Die genauen Schwellen und eine eventuelle Prognoserechnung sollten Sie unbedingt mit einem Steuerberater klären.
Kurzzeit- und Ferienvermietung: Für Ferienwohnungen und die kurzfristige Vermietung gelten teils abweichende Regeln, unter Umständen auch umsatzsteuerliche Pflichten. Auch das ist ein Fall für fachliche Beratung.
Freigrenze für gelegentliche Vermietung: Sehr geringe Einnahmen aus vorübergehender Vermietung können unter einer Freigrenze steuerfrei bleiben, diese betrifft aber nicht die dauerhafte Vermietung einer Wohnung.
Fristen und Ablauf
Die Vermietungseinkünfte geben Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung an. Die Abgabefristen verschieben sich je nachdem, ob Sie selbst abgeben oder einen Steuerberater beauftragen; beauftragte Fälle haben deutlich mehr Zeit. Da sich Fristen ändern können, prüfen Sie die aktuell geltenden Termine beim Finanzamt oder Ihrem Berater. Belege für Einnahmen und Ausgaben sollten Sie sorgfältig sammeln und über mehrere Jahre aufbewahren.
Typische Fehler vermeiden
- Nur die Nettokaltmiete angeben und die umgelegten Nebenkosten “vergessen”, das Finanzamt gleicht Daten ab.
- Tilgung fälschlich als Kosten ansetzen, nur die Zinsen zählen.
- Absetzbare Posten wie AfA, nicht umlagefähiges Hausgeld oder Fahrtkosten ungenutzt lassen.
- Große Sanierungen ohne Blick auf die 15-%-Regel direkt nach dem Kauf durchführen.
Fazit
Mieteinnahmen zu versteuern ist kein Hexenwerk, wenn man das Prinzip versteht: Einnahmen minus Werbungskosten ergibt den steuerpflichtigen Überschuss. Wer alle absetzbaren Kosten, allen voran AfA und Schuldzinsen, konsequent geltend macht, reduziert die Steuerlast legal. Weil Steuersätze, Freibeträge und Grenzwerte je nach Einzelfall variieren und sich ändern, ersetzt dieser Überblick keine individuelle Beratung. Bei komplexeren Konstellationen, etwa Vermietung an Angehörige, größeren Sanierungen oder mehreren Objekten, ist ein Steuerberater die beste Investition, um teure Fehler zu vermeiden.
Mehr zum Thema: Wohnfläche berechnen im Überblick
Brauchst du eine konkrete Einschätzung?
30 Minuten am Telefon oder vor Ort in Essen. Kostenlos, unverbindlich — du sagst mir was du vorhast, ich sage dir ehrlich was möglich ist.
Erstgespräch vereinbaren →