Fachlich geprüft von Serkan Parlak · zugelassener Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71), IHK zu Essen.
Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum — die ETW-Grundlage
Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nicht eine ganze Wohnung. Rechtlich gesehen kauft man Sondereigentum + Gemeinschaftseigentum-Anteil. Diese Unterscheidung ist nicht akademisch — sie hat konkrete Folgen für Kosten, Pflichten, Rechte und Wertentwicklung.
Was zum Sondereigentum gehört
Definition: alles was sich innerhalb der Wohnung befindet und nicht der Sicherheit/Struktur des Gesamtgebäudes dient.
Konkret:
- Wohnraum-Wände (innere)
- Bodenbelag
- Inneneinrichtung (Wandfarben, Tapeten)
- Sanitärobjekte (Toilette, Waschbecken, Dusche/Wanne)
- Küchen-Anschlüsse + Einbauten
- Heizkörper (in der Wohnung)
- Innentüren
- Stromkabel + Steckdosen innerhalb der Wohnung
→ Mit dem Sondereigentum kannst du frei umgehen — renovieren, modernisieren, vermieten, verkaufen.
Was zum Gemeinschaftseigentum gehört
Definition: alles was der Substanz/Sicherheit/Erschließung des Gebäudes dient + Außenflächen.
Konkret:
- Tragwerke (Wände, Decken, Säulen)
- Dach + Dachabdichtung
- Fassade + Außenwände
- Hauseingang + Treppenhaus
- Aufzug
- Heizungsanlage (Zentralheizung)
- Wasserversorgungs- + Abwasserleitungen (außer Wohnung-intern)
- Stromhauptverteilung
- Hof + Garten
- Versorgungs-Schächte
- Hausordnung (gesamt)
→ Über Gemeinschaftseigentum entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) per Beschluss.
Was das KONKRET für Käufer heißt
Du kannst alleine entscheiden:
- Wohnung renovieren (Bad, Küche, Boden)
- Wohnung vermieten/verkaufen
- Wohnung individuell streichen
Du brauchst WEG-Beschluss für:
- Fenster-Austausch (Fenster sind meist Gemeinschaftseigentum)
- Balkon-Verglasung
- Fassaden-Veränderungen (Markisen, Außenanstrich)
- Heizung-Modernisierung (wenn Zentralheizung)
- Dachausbau
Kosten — wer zahlt was
Sondereigentum-Kosten: trägt der jeweilige Eigentümer alleine (Bad-Sanierung, neuer Boden, Wohnungs-Reparaturen).
Gemeinschaftseigentum-Kosten: alle WEG-Mitglieder zahlen anteilig laut Miteigentumsanteil (MEA). Beispiele:
- Dach-Sanierung
- Fassaden-Anstrich
- Heizungs-Wartung
- Aufzugs-Reparatur
- Hausmeister, Müllgebühren
Hausgeld = die monatliche Zahlung an die WEG-Kasse — deckt Gemeinschaftseigentums-Kosten ab.
Beispielrechnung — typische Hausgeld-Aufteilung
ETW 80 m², MEA 165,59/10.000:
| Position | Wert/Monat |
|---|---|
| Hausgeld total ca. | 350 € |
| → Instandhaltungs-Rücklage | 70 € (typ. 20 %) |
| → Heizung, Warmwasser | 100 € |
| → Verwalter, Hausmeister | 50 € |
| → Versicherung, Strom Allgemein | 30 € |
| → Reparaturen, Wartung | 100 € |
Häufige Fragen
Kann ich eine Wand zwischen zwei Räumen entfernen ohne WEG-Beschluss?
Wenn die Wand NICHT tragend ist und nicht zum Schallschutz der Nachbarn dient: ja. Tragende Wände + Schallschutz-Wände sind Gemeinschaftseigentum, daher Beschluss + Statiker-Gutachten nötig.
Muss ich für meine Balkon-Sanierung Hausgeld + extra zahlen?
Balkone sind ein Spezialfall — je nach Teilungserklärung. Boden + Geländer oft Gemeinschaftseigentum, Innenanstrich/Pflanzen oft Sondereigentum. Im Teilungs-Vertrag genau prüfen.
Was wenn die WEG eine teure Sanierung beschließt?
Beschlüsse mit Mehrheit (oder bestimmten Mehrheiten je nach Maßnahme) sind bindend. Du musst dich an deinen Anteil halten — auch wenn du nicht zustimmt hast. Bei Ungleichbehandlung: WEG-Beschluss anfechtbar binnen 1 Monat beim Amtsgericht.
Wie hoch sollte die Instandhaltungs-Rücklage sein?
Faustregel: 0,80-1,50 €/m² Wohnfläche pro Monat. Bei 80 m² = 64-120 €/Monat. Bei niedriger Rücklage (< 0,50 €/m²): Risiko von Sonderumlagen bei größeren Sanierungen.
Stolpersteine
- Teilungserklärung nicht gelesen vor Kauf: dort steht GENAU was Sonder- vs. Gemeinschaftseigentum ist
- Hausgeld-Höhe schwankt: bei alten Häusern oft niedrig (wenig Rücklage) → bei Sanierung Sonderumlage
- WEG-Beschlüsse blockieren Modernisierung: bei Konsenslosen Eigentümern bleibt das Haus auf altem Stand
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